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AGB’s

Eine Veranstaltung der Hamburg Car Events HCE UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg Car Events UG haftungsbeschränkt

Borsteler Chaussee 130

22453 Hamburg

Registergericht Hamburg HRB 154202

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Geschäftsführer: Birte Ballauff

E-Mail: kontakt@hamburg-car-events.de

1. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind vierrädrige Fahrzeuge aller Fabrikate bis Baujahr 1978. Die Zulassung der Fahrzeuge bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Eine Auswahl von Fahrzeugen, die jünger sind als das Baujahr 1978 oder dreirädrige Fahrzeuge können in Einzelfällen vom Veranstalter nach Absprache zugelassen werden. Fahrzeuge mit nicht zeitgenössischen Umbauten, Replikas und sogenannte Hot Rods erhalten keine Zulassung. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder mit roten Nummernschildern bzw. Kurzkennzeichen angemeldet sein. Motorräder werden auch nur über ein gesondertes Auswahlverfahren zugelassen. Ebenso werden die Teilnehmer gebeten, ein aktuelles Foto des Fahrzeugs der Nennung beizulegen oder an die E-Mail-Adresse: kontakt@hamburg-carevents. de zu senden. Jedes Fahrzeug sollte mit einem Fahrer und Beifahrer besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind gegen Aufpreis zugelassen. Die Zahl der Fahrzeuginsassen darf die Anzahl der vorhandenen und im Kfz-Schein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigen. Die Insassen eines Fahrzeuges bilden ein Team. Der Fahrer des Fahrzeuges muss im Besitz des erforderlichen Führerscheins sein. Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass Verschmutzungen beispielsweise durch Lecköl vermieden werden, indem sie dafür eigens mitgebrachten saugfähige Ölmatten haben. Die schriftliche Anmeldung online sowie alternativ die Übermittlung des ausgefüllten Nennformulars stellen ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar. Erst durch die schriftliche Zusage und Zusendung der Rechnung durch den Veranstalter kommt der Kaufvertrag zustande und die Nennung gilt als angenommen. Der Veranstalter behält sich vor ohne Angabe von Gründen das Angebot des Teilnehmers nicht anzunehmen. Die Teilnehmeranzahl ist auf 50 Fahrzeuge begrenzt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement sowie alle allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Diese sind die Haftungserklärung, Datenschutzerklärung, AGBs und die Bedingungen zur Medienberichterstattung und Urheberrechte. Die Nennungsbestätigung inkl. aller weiteren Informationen zur Veranstaltung, wie z.B. Zeitpläne etc. erhalten alle Teilnehmer direkt nach dem Nennungsschluss am 20. April 2020.

2. Teilnahmebestätigung Die Teilnahmebestätigung gilt nur für das in der Nennung angegebene Fahrzeug. Sollte das angegebene Fahrzeug am Veranstaltungstermin

ausfallen, so behält sich der Veranstalter vor ein vom Teilnehmer vorgeschlagenes Alternativfahrzeug zu akkreditieren. Sollten die Teilnehmer aufgrund des Ausfalls Ihres Fahrzeugs nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so gelten die allgemeinen Stornofristen.

3. Nenngeld Der zu zahlende Betrag wird mit der Übermittlung der schriftlichen Anmeldung oder alternativ des ausgefüllten Nennformulars fällig. Das Nenngeld sollte spätestens 2 Wochen nach der Nennung auf das auf dem Nennformular angegebene Bankkonto bei der Hamburger Sparkasse eingehen. Nennungen ohne Nenngeldzahlungen werden nicht berücksichtigt. Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder bei Nichtannahme einer Nennung durch den Veranstalter zurückgezahlt. Die enthaltenen Leistungen sind dem Nennformular zu Entnehmen.

4. Absage des Events durch den Veranstalter Eventuell für den Teilnehmer entstandene Kosten werden nicht erstattet. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung zu verlegen oder abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Der Veranstalter schließt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab.

5. Hotel und Reservierung Die Übernachtungen der Teilnehmer im Rahmen der An- und Abreise sind im Nenngeld nicht enthalten.

6. Stornofristen Bei einem Rücktritt des Teilnehmers aus wichtigem Grund vor Nennungsschluss, werden vom Veranstalter folgende Zahlungen einbehalten: 50 % des Nenngeldes bei Rücktritt vor Nennungsschluss. 100% des Nenngeldes bei Rücktritt 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Die Stornierung der Nennung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Einverständniserklärungen Mit Abgabe der Nennung geben Fahrer und Beifahrer zugleich auch für Ihre Helfer ihr Einverständnis, dass • Der Veranstalter die Rallye Ergebnisse und Fotografien von mir anlässlich der Hamburg Car Classics erheben, verarbeiten, aufnehmen und nutzen darf.

• Der Veranstalter berechtigt ist, das ihm zur Verfügung gestellte oder im Rahmen der Veranstaltung erstellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei zu werblichen Zwecken im Internet und in Printmedien verwenden und verbreiten darf • Der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für das zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial des Bewerbers bzw. Teilnehmers. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich ferner keinerlei Ansprüche auf die Urheberrechte der Aufnahmen dieser Veranstaltung geltend zu machen. Der Teilnehmer willigt mit der Nennung ein, dass die Hamburg Car Events per E-Mail Informationen zu weiteren und zukünftigen Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung übersendet. Eine Teilnahme an der Hamburg Car Classics ist nur mit Einverständnis der oben aufgelisteten Punkte bei der Eiverständniserklärung möglich.

8. Urheber- und Verwertungsrechte Die Teilnehmer erklären: Auf das von Ihnen zur Verfügung gestellte Bild- oder Textmaterial, haben sie die alleinigen Urheber -und Verwertungsrechte. Sie halten den Veranstalter von eventuell von Dritten wegen der Verbreitung des überlassenen Bild- und Textmaterials erhobenen Ansprüchen vollständig frei. Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum der Hamburg Car Events UG.

9. Dokumentenabnahme/Fahrzeugabnahme/Fahrerbriefing

Der Fahrer und sein Team verpflichten sich am Fahrerbriefing teilzunehmen. Jeder fahrende Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die er während der gesamten Veranstaltung mit sich führen muss. Für die Ausgabe der Startunterlagen (Rallyeschilder, etc.) melden sich die Teilnehmer zum angegebenen Zeitpunkt im Rallyebüro, welches

sich am Treffpunkt der Fahrzeuge befindet. Für die Ausgabe der Unterlagen sind von den Teilnehmern vorzulegen • Nennbestätigung • Gültiger Führerschein des Fahrers • Fahrzeugzulassung (Kfz-Schein)

Teilnehmer, deren Fahrzeuge mit einem roten Dauerkennzeichen versehen ist, sollten auf Anforderung den Haftpflichtnachweis vorlegen können. Vor Ort wird eine kurze technische Abnahme der Fahrzeuge vorgenommen. Die Prüfer kommen dazu nach Absprache zum Parkplatz des Teilnehmers. (Die technische Abnahme entbindet den Fahrer bzw. Eigentümer / Halter der Oldtimer allerdings nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges.)

An jedem Fahrzeug müssen vor der technischen Abnahme folgende Kennzeichen angebracht werden • Je ein vom Veranstalter gestelltes Rallyeschild an der Front des Fahrzeuges, wobei die amtlichen Kennzeichen durch die Rallyeschilder nicht – auch nicht teilweise – verdeckt werden dürfen. • Je eine Startnummer auf der Fahrer- und Beifahrertür des Fahrzeuges.

10. Haftungsausschluss und Haftungsübernahme

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber dem (den) 1. Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 2. Streckenposten, Streckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden). 3. Allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den • anderen Teilnehmern, (Bewerbern, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfern, den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge; außer für Schäden den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.

Dieser Verzicht wird auch für • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe frei. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen

sowie die beauftragten Instruktoren auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.

Der Haftungsverzicht und die Haftungsfreistellung werden mit ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen oder Entfernen der Schilder / Aufkleber auftreten, übernimmt der Veranstalter keinerlei

Haftung. Wir empfehlen die Rallyeaufkleber nach der Veranstaltung direkt zu entfernen. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.

11. Datenschutz

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für die Durchführung der Hamburg Car Classics personenbezogene Daten von Ihnen an von uns sorgfältig ausgewählte Dienstleister für die Rallyeleitung und Zeiterfassung weitergeben. Weitere Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie über unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Homepage unter https://hamburg-car-events.de/imprint/ veröffentlicht ist. Auf dem Event werden an verschiedenen Stellen beim Vorbeikommen von Zeitnehmern Zeiten festgehalten und dem jeweiligen Teilnehmer zugeordnet. Daraus werden Wertungsergebnisse bestimmt und eine Ergebnisliste gebildet. Da es sich bei der Rallye um einen Wettbewerb handelt und die erzielten Ergebnisse für alle Teilnehmer des Wettbewerbs transparent sein sollen und dem Vergleich untereinander dienen, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der erhobenen Daten zum Namen des Fahrers und Beifahrers bei der Veranstaltung vor Ort sowie im Internet. Neben den Namensangaben veröffentlichen wir außerdem Daten zum Fahrzeug, Angaben zu den erzielten Punkten, Wertungsergebnisse und die Platzierung.